Anlage 4 — Schulung, Webinar und Begleitung
Schulungen finden online und live statt. Hier steht, was eine Teilnahme umfasst, was bei Absage gilt, was mit den Unterlagen passiert — und was eine Schulung nicht ist: keine Rechtsberatung.
Diese Seite ist eine archivierte Fassung
Sie lesen die Fassung 1.0 vom 27. Oktober 2026 im Wortlaut. Sie bleibt unverändert abrufbar, damit nachvollziehbar ist, welche Bedingungen zu einem bestimmten Zeitpunkt galten. Die jeweils gültige Fassung steht unter Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Weitere Bestandteile der AGB
- Basis-AGB
- Anlage 1 — Website, Gestaltung und Entwicklung
- Anlage 2 — KI-Sichtbarkeit und lokale Auffindbarkeit
- Anlage 3 — KI-Chatbot
- Anlage 4 — Schulung, Webinar und Begleitung
- Widerrufsbelehrung
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- Alle Teile als ein PDF — AGB, vier Anlagen und Widerrufsbelehrung
- Basis-AGB als PDF
- Anlage 1 — Website als PDF
- Anlage 2 — KI-Sichtbarkeit als PDF
- Anlage 3 — KI-Chatbot als PDF
- Anlage 4 — Schulung als PDF
- Widerrufsbelehrung als PDF
1. Gegenstand und Formate
Diese Anlage gilt für Webinare, Online-Workshops, Schulungstage und begleitende Formate. Form, Dauer, Termin, Ort der Durchführung und Teilnehmerzahl ergeben sich aus dem Angebot oder der Anmeldebestätigung. Die Durchführung erfolgt online über eine Videokonferenz; Aufzeichnungen werden nur nach Maßgabe von Nummer 5 erstellt.
Eine Vor-Ort-Durchführung ist nicht geschuldet, soweit sie nicht ausdrücklich vereinbart ist.
2. Anmeldung und Zustandekommen
(1) Die Anmeldung erfolgt in Textform. Der Vertrag kommt mit unserer Anmeldebestätigung zustande. Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs vergeben.
(2) Bei Formaten mit begrenzter Teilnehmerzahl ist die Anmeldung erst mit der Bestätigung verbindlich. Ist ein Termin ausgebucht, sagen wir ab oder bieten einen Ersatztermin an.
3. Teilnahme und Zugang
(1) Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Firmenkunden gilt: eine benannte Person kann durch eine andere vertreten werden, wenn dies vor Beginn in Textform mitgeteilt wird.
(2) Der Kunde stellt die technischen Voraussetzungen: funktionsfähiges Endgerät, Kamera und Mikrofon, stabile Internetverbindung, aktueller Browser. Technische Störungen im Verantwortungsbereich des Teilnehmers begründen keinen Anspruch auf Erstattung oder Wiederholung.
(3) Wir dürfen Teilnehmer ausschließen, die wiederholt stören, Inhalte der Veranstaltung mitschneiden oder Zugangsdaten weitergeben. Die Vergütung bleibt in diesem Fall bestehen.
4. Absage und Verschiebung
(1) Wir können einen Termin absagen oder verschieben, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, wenn der Referent aus wichtigem Grund ausfällt oder wenn höhere Gewalt die Durchführung verhindert. Wir informieren unverzüglich.
(2) In diesem Fall wählt der Kunde: Ersatztermin oder vollständige Erstattung bereits gezahlter Vergütung. Weitergehende Ansprüche — insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Ausfallkosten — bestehen nicht, soweit uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
(3) Gegenüber Unternehmern gilt für den Rücktritt des Kunden von einem gebuchten Termin folgende Staffel als pauschaler Aufwandersatz: bis vierzehn Kalendertage vor Beginn kostenfrei, von dreizehn bis sieben Kalendertagen vor Beginn die Hälfte der Vergütung, ab sechs Kalendertagen vor Beginn die volle Vergütung. Der Rücktritt bedarf der Textform. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Rechte unverändert; die Staffel nach Absatz 3 gilt dort nicht. Ein gesetzliches Widerrufsrecht richtet sich nach der gesonderten Widerrufsbelehrung.
5. Unterlagen, Aufzeichnung und Urheberrecht
(1) Schulungsunterlagen — Präsentationen, Handbücher, Arbeitsblätter, Vorlagen und Aufzeichnungen — sind urheberrechtlich geschützt. Der Teilnehmer erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht, sie für eigene interne Zwecke zu verwenden.
(2) Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung und gewerbliche Nutzung der Unterlagen außerhalb des eigenen Betriebs bedürfen unserer Zustimmung in Textform.
(3) Eine Aufzeichnung der Veranstaltung durch Teilnehmer ist nicht gestattet. Wir zeichnen nur auf, wenn dies im Angebot vorgesehen ist; Teilnehmer werden darauf zu Beginn hingewiesen und können der Aufzeichnung widersprechen, soweit die Durchführung dies zulässt.
(4) Wird eine Aufzeichnung zur Verfügung gestellt, ist der Zugang persönlich und zeitlich begrenzt; Umfang und Dauer ergeben sich aus dem Angebot.
6. Teilnahmebestätigung und Zertifikat
(1) Soweit im Angebot genannt, erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung. Eine Prüfung, ein Zertifikat oder eine Zertifizierung ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich als solche bezeichnet ist, mit Prüfungsordnung und Bestehensgrenze.
(2) Eine Teilnahmebestätigung bescheinigt die Teilnahme, nicht den Lernerfolg. Anerkennungen durch Dritte, Kammern, Behörden oder Förderstellen werden nicht zugesagt, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt sind.
7. Kein Erfolg, keine Rechtsberatung
(1) Ein bestimmter Lernerfolg oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg aus der Schulung wird nicht geschuldet. Die Umsetzung im Betrieb liegt beim Kunden.
(2) Schulungsinhalte zu rechtlichen Themen — etwa zur KI-Verordnung, zum Datenschutz oder zu Vertragsgestaltung — dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die rechtliche Bewertung des eigenen Betriebs ist fachkundige Beratung einzuholen.
(3) Wir weisen in der Schulung auf diesen Umstand hin.