Anlage 2 — KI-Sichtbarkeit und lokale Auffindbarkeit
Bei KI-Sichtbarkeit ist die ehrliche Zusage der Kern: wir bearbeiten die Quellen, aus denen KI-Systeme ihre Antworten ziehen. Ob und wann ein System Ihren Betrieb nennt, entscheidet nicht unser Vertrag.
1. Gegenstand dieser Anlage
Diese Anlage gilt für Leistungen zur KI-Sichtbarkeit (auch als Generative Engine Optimization bezeichnet) sowie für Maßnahmen zur lokalen Auffindbarkeit in Suche und Kartenmaterial. Umfang und Stufe ergeben sich aus dem Angebot.
Typische Bestandteile: Bestandsaufnahme, Struktur und maschinenlesbare Angaben der Website, inhaltliche Ausrichtung auf Fragen und Quellen, Eintrag und Pflege des Unternehmensprofils, Dritte-Quellen (Verzeichnisse, Branchenportale, Bewertungs- und Kartenmaterial), Messung und Bericht.
2. Keine Erfolgsgarantie — und warum
(1) Eine Nennung, Erwähnung oder Empfehlung des Kunden in den Antworten von KI-Systemen — etwa ChatGPT, Gemini, Perplexity, Copilot und die KI-Antworten der Suchmaschinen — ist nicht Gegenstand einer Zusage und nicht einklagbar. Wir haben keinen Einfluss auf die Modelle, ihre Trainingsdaten, ihre Quellenauswahl und ihre Ausgabe.
(2) Dasselbe gilt für Platzierungen in Suchmaschinen, für Karten- und Verzeichniseinträge und für die Aufnahme in Quellen, die Dritte redaktionell betreuen. Wir können diese Aufnahme beantragen und belegen, nicht erzwingen.
(3) Ebenso wird keine bestimmte Anzahl von Sichtkontakten, Anfragen oder Umsätzen geschuldet. Eine ausdrückliche schriftliche Zusage ist nur verbindlich, wenn sie im Angebot als Zusage bezeichnet ist.
3. Wirkungsdauer und Messung
(1) Maßnahmen an Quellen, Strukturen und Inhalten wirken nicht sofort. Für erste messbare Veränderungen ist ein Zeitraum von drei bis sechs Monaten einzuplanen; bei Wettbewerbsumfeldern mit etablierter Quellenlage länger.
(2) Messung erfolgt als dokumentierte Stichprobe: festgelegte Fragen werden zu festgelegten Zeitpunkten an festgelegte Systeme gerichtet, Antworten werden protokolliert. Diese Stichprobe ist ein Näherungswert und kein vollständiges Abbild; Antworten derselben Frage können variieren.
(3) Die Ausgangslage wird zu Beginn erhoben und im Bericht fortgeschrieben, damit eine Veränderung nachvollziehbar ist.
4. Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde liefert wahrheitsgemäße Angaben zu Leistungen, Standorten, Öffnungszeiten, Ansprechpartnern und Qualifikationen und hält sie aktuell.
(2) Er erteilt die für Profil- und Verzeichniseinträge erforderlichen Zugänge und Freigaben. Verweigert ein Dritter die Aufnahme oder Freigabe, berührt dies die vereinbarte Leistung nur, soweit wir die Ursache nicht zu vertreten haben.
(3) Verantwortung für Inhalte und Recht, insbesondere die Wahrheit von Angaben über Eigenschaften, Zulassungen und Zertifizierungen, liegt beim Kunden. Falsche Angaben in den Quellen verhindern die Wirkung der Maßnahmen.
5. Grenzen und Sperren bei Dritten
Bei Verstößen gegen die Bedingungen eines Dritten — etwa Richtlinien von Suchmaschinen, Karten- oder Verzeichnisbetreibern — können Einträge gesperrt oder entfernt werden. Der Kunde stellt sicher, dass die überlassenen Angaben und Inhalte diese Bedingungen einhalten. Eine Sperre, die auf einer Weisung oder einem Inhalt des Kunden beruht, ist kein Mangel der Leistung.
6. Werbung ist nicht Teil dieser Anlage
Bezahlte Anzeigen, deren Betreuung und das dafür nötige Budget sind gesondert zu vereinbaren. Das Werbebudget trägt der Kunde; es ist in keiner Vergütung nach dieser Anlage enthalten. Werden Anzeigen gesondert beauftragt, ergeben sich Umfang und Laufzeit aus dem Angebot.
Weitere Bestandteile der AGB
- Basis-AGB
- Anlage 1 — Website, Gestaltung und Entwicklung
- Anlage 2 — KI-Sichtbarkeit und lokale Auffindbarkeit
- Anlage 3 — KI-Chatbot
- Anlage 4 — Schulung, Webinar und Begleitung
- Widerrufsbelehrung
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- Alle Teile als ein PDF — AGB, vier Anlagen und Widerrufsbelehrung
- Basis-AGB als PDF
- Anlage 1 — Website als PDF
- Anlage 2 — KI-Sichtbarkeit als PDF
- Anlage 3 — KI-Chatbot als PDF
- Anlage 4 — Schulung als PDF
- Widerrufsbelehrung als PDF