Zum Inhalt springen
Start  /  Leistungen  /  Recht
Wissen · Recht

EU-KI-Verordnung: was jetzt wirklich Pflicht ist.

Kaum ein Thema wird so oft falsch dargestellt. Hier steht, was gilt — und was nur verkauft werden soll.

Die drei Dinge, die wirklich gelten

  • KI-Kompetenz: seit 2. Februar 2025 müssen Unternehmen dafür sorgen, dass Mitarbeiter, die KI einsetzen, über ausreichende Kompetenz verfügen (Artikel 4). Ein bestimmtes Format, eine Stundenzahl oder ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben.
  • Kennzeichnung: wer Kunden mit einem KI-System sprechen lässt, muss das erkennbar machen (Artikel 50). Ein Chatbot darf nicht als Mensch auftreten.
  • Verbotene Anwendungen: bestimmte Verfahren sind untersagt, etwa unzulässige Gesichtserkennung oder Ausnutzung von Schwächen. Für einen normalen Betrieb spielt das selten eine Rolle.

Was NICHT stimmt

  • „Schulungen sind gesetzlich vorgeschrieben“ — es ist keine bestimmte Schulung vorgeschrieben, sondern Kompetenz. Das ist ein Unterschied.
  • „Man braucht ein staatliches KI-Zertifikat“ — gibt es in dieser Form nicht.
  • „Hochrisiko-Pflichten gelten schon“ — die greifen später; wer das als heutigen Zwang verkauft, verkauft Angst.
  • „Bußgelder drohen wegen fehlender Schulung“ — so einfach ist es nicht.

Was wir daraus für Ihren Betrieb ableiten

Sinnvoll ist nicht das teuerste Programm, sondern eine dokumentierte Grundlage: wer wurde wann geschult, mit welchem Inhalt. Das erledigt man einmal sauber und hat danach Ruhe. Genau dafür gibt es unser Schulungsformat mit Zertifikat und Nachweisen.

Hinweis: Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall gehört das auf den Tisch eines Anwalts.
Nächster Schritt

Fünfzehn Minuten. Wir zeigen Ihnen, wo Sie stehen.

Firmenname und Ort genügen. Sie bekommen einen Befund in normaler Sprache — was die KI-Systeme über Sie sagen, wie vollständig Ihr Eintrag ist und was zuerst zu tun ist.

KI-Check anfordern Rückruf vereinbaren
Kostenlos · keine Vertragsbindung · keine automatische Verlängerung
© 2026 Online-Standards